4 IT Solution

Probleme mit Ihrem
Netzwerk oder dem Computer?

"Wir haben die passende Lösung für Sie."

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen von 4 IT SOLUTION erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen 4 IT SOLUTION und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Vertragsschluss/Beschaffenheit
Angebote von 4 IT SOLUTION sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, stets als freibleibend zu verstehen. Eine Bestellung / Auftrag des Kunden kann 4 IT SOLUTION innerhalb von einer Woche annehmen. Die Annahme durch 4 IT SOLUTION erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder durch Lieferung. Für die Eigenschaften der Ware sind stets die im Angebot und in der Auftragsbestätigung von 4 IT SOLUTION angegebenen Daten maßgeblich.

§ 3 Lieferung und Liefervertrag
Die dem Kunden mitgeteilten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der Lieferfähigkeit, Liefermöglichkeit oder Erfüllungsmöglichkeit sowie der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von 4 IT SOLUTION. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von 4 IT SOLUTION auch soweit sie bei Zulieferern eintreten selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten.

In den Fällen vorübergehender von 4 IT SOLUTION nicht zu vertretender Leistungshindernisse, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 4 IT SOLUTION beruht.

§ 4 Versand/Gefahrübergang
Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager der Handelspartner von 4 IT SOLUTION. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunden zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von 4 IT SOLUTION berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager von 4 IT SOLUTION oder unseren Handelspartnern. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist 4 IT SOLUTION berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Gerät der Kunden in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von 4 IT SOLUTION gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die im freien Ermessen von 4 IT SOLUTION stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Kunden. 4 IT SOLUTION ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
4 IT SOLUTION behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor.

Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden in schriftlich von den Parteien zu bestimmender Form freigegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Kunden ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind 4 IT SOLUTION unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Kunden tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an 4 IT SOLUTION ab. Der Kunden ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunden die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner 4 IT SOLUTION bekannt zu geben. 4 IT SOLUTION ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen, wenn der Kunden gegenüber 4 IT SOLUTION in Zahlungsverzug gerät. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von 4 IT SOLUTION gelieferten Waren durch den Kunden erfolgt für 4 IT SOLUTION. 4 IT SOLUTION erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt 4 IT SOLUTION Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

§ 7 Gewährleistung
4 IT SOLUTION gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt für alle eventuellen Ansprüche des Kunden wegen von uns zu vertretender Mängel der Ware, soweit nicht Ansprüche wegen arglistigem Verschweigens eines Mangels, unerlaubter Handlung oder Vorsatz geltend gemacht werden oder die Waren Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs iSd §§ 474 ff. BGB sind. Der Kunden hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen 4 IT SOLUTION innerhalb von 12 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind mit der Ausnahme von solchen, die auf Softwaremängeln beruhen, etwaige Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet 4 IT SOLUTION nach Wahl von 4 IT SOLUTION Nacherfüllung durch Ersatz oder Nachbesserung. Bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung wird der Kunden der 4 IT SOLUTION eine angemessene Nachfrist einräumen.

Ist 4 IT SOLUTION zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus von 4 IT SOLUTION zu vertretenden Gründen über das zumutbare Maß hinaus oder ist die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar, so ist der Kunden nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Kunden oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Kunde trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. 4 IT SOLUTION ist berechtigt, für derartige Rücksendungen entweder eine Kostenpauschale von Euro 100,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.

§ 8 Haftung
Weitergehende Ansprüche des Kunden als in § 7 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. 4 IT SOLUTION haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Dieser Ausschluss gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens 4 IT SOLUTION beruht oder 4 IT SOLUTION fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, deren Zweck die Absicherung des Kunden gegen die geltend gemachten Schäden war. Sie gilt auch nicht, wenn 4 IT SOLUTION einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die in Rede stehenden Schäden abzusichern.

Die Schadensersatzhaftung ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit auf die Höhe des Bestellwertes der jeweiligen Ware, jedoch auf maximal 50.000 € begrenzt.

Ansprüche des Kunden aufgrund von 4 IT SOLUTION zu vertretender Unmöglichkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

§ 9 Export-/Importbestimmungen
Der Kunden hat Kenntnis davon genommen, dass die von 4 IT SOLUTION gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können und verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen.

4 IT SOLUTION ist bemüht, den Kunden von den entsprechenden Bestimmungen zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, 4 IT SOLUTION von einer etwaigen Inanspruchnahme, die darauf beruht, dass der Kunde Export- oder Importbestimmungen verletzt hat, freizustellen.

§ 10 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 4 IT SOLUTION anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunden nicht befugt.

§ 11 Unwirksamkeitsklausel
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von 4 IT SOLUTION und dem Kunden aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Berlin. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Berlin, wenn der Kunden Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Stand: 01.03.2005